Allgemeine Geschäftsbedingungen der:
 
Deutsches Finanzdienstleistungs-Informationszentrum GmbH (DFI), Frankfurt am Main, Stuttgarter Str. 25, 60329 Frankfurt
 
I.Allgemeine Regelungen
 
1.Geltungsbereich:
  Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2.Vertragsschluss:
  Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung bzw. mit Ausführung des Auftrags zustande.
3. Zahlungsbedingungen
 
3.1 Die Preise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vermerkt, sind diese Preise Nettopreise. Verpackung, Portokosten, sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer werden zusätzlich berechnet.
3.2 Unsere Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, ohne Abzug sofort nach Erhalt fällig.
3.3 Bei Zahlungsverzug oder Stundung sind Verzugszinsen bzw. Stundungszinsen in Höhe von 4 %-Punkten über dem in Art. 1 § 1 des Gesetzes zur Einführung des Euro vom 9. Juni 1998 geregelten Basiszinssatzes zu zahlen. Sobald die Europäische Zentralbank einen Referenzzinssatz festlegt, der in seiner Funktion dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank entspricht, tritt dieser an die Stelle des vorgenannten Basiszinssatzes.
4. Lieferung
 
4.1 Der Liefertermin ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Fixtermine bedürfen einer ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung.
5. Haftung:
 

Verlangt der Kunde in Fällen, in denen uns die Leistung schuldhaft unmöglich geworden ist, wir uns in Verzug befinden oder die vertragsgegenständlichen Leistungen schlecht erfüllt haben, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so kann er diesen nur bis in Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag (ohne Portoanteil) geltend machen. Die Haftungsbeschränkung entfällt, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

6. Versand:
 

Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
 
7.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Kaufgesetzes (EKG) und des einheitlichen Vertragsabschlussgesetzes (EAG) ist ausgeschlossen.
7.2 Erfüllungsort für alle nachfolgend geregelten Leistungen ist, soweit nicht anders vereinbart, Frankfurt am Main.
7.3 Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Vollkaufmann ist, ebenfalls Frankfurt am Main.
   

II.Adresslieferungen

1. Soweit der Kunde keine abweichende Anweisung erteilt, erfolgt die Lieferung der Adressen auf Diskette in Form einer Microsoft-Excel-Datei.
   
2. .Bei den Adresskollektionen erfolgt die Preisberechnung für jede Kollektion getrennt. Der Mindestauftragswert für jeden Auftrag beträgt EUR 600,-, sofern nicht gesondert angegeben. Ein Mehrpreis ist zu zahlen bei vereinbarter Doppel-, Mehrfach- oder Dauernutzung von Adressen. Bei den Adressgruppen sind die Stückzahlen aufgrund laufender Zu- und Abgänge nicht konstant. Wir liefern stets die letzte bei uns vorliegende Adressenstückzahl. Eine hierdurch bedingte branchenübliche Mehr- oder Minderlieferung hat eine Erhöhung bzw. Ermäßigung des Preises gemäß Preisliste zur Folge, es sei denn, dass diese dem Auftraggeber im Einzelfalle unzumutbar ist.
   
3 .Mit Rücksicht auf die Eigentümlichkeiten im Adressenverlagsgewerbe übernehmen wir keine Gewähr für die postalische und andere Richtigkeit und Vollständigkeit des Adressenmaterials, da es einem ständigen Änderungsprozess unterliegt und bereits die Adressquellen Fehler enthalten können. Weiterhin haften wir auch nicht dafür, dass der Adressat das ist oder noch ist, wofür er sich ausgibt, oder wofür er ausgegeben wird. Retouren (Sendungen mit postalischem Unzustellbarkeitsvermerk) sind demzufolge trotz ständiger Pflege der Adressen unvermeidbar. Jede Retoure wird mit 0,35 EUR vergütet. Voraussetzung ist, dass der Kunde innerhalb von zehn Wochen nach Adresslieferung die Unzustellbarkeit durch Einsendung der Umschläge bzw. Karten nachweist. Eine Haftung für weitergehende Schäden, insbesondere für Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Damit sichergestellt ist, dass bei Gesellschaften o.ä. der zuständige Geschäftsführer, Vorstand etc. angesprochen wird, ist das DFI bemüht, alle verantwortlichen Organe als Ansprechpartner in diese Miet-Adressen-Kollektion aufzunehmen. Das bedeutet, dass z.B. bei einer Gesellschaft mit zwei Geschäftsführern die Adresse des Unternehmens zweimal aufgenommen ist, jedoch mit der namentlichen Nennung des jeweiligen Geschäftsführers in der 2. oder 3. Adresszeile.
   
4. Im Falle sonstiger Beanstandungen hat uns der Kunde die gesamte Adresslieferung einschließlich Originalverpackung auf seine Gefahr zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.
5. Verwendung der Adressen, Vertragsstrafe
 
5.1 Alle gelieferten Adressen dürfen vom Kunden nicht häufiger benutzt werden, als vertraglich vereinbart. Ohne ausdrückliche Vereinbarung dürfen die gelieferten Adressen nur einmal für eine adressierte Werbeaktion verwandt werden. Der Auftraggeber wird nach vertraggemäßer Nutzung, spätestens jedoch nach 2 Monaten, die ihm überlassene Diskette vernichten und die gespeicherten Daten löschen. Die Deutsches Finanzdienstleistungs-Informationszentrum GmbH (DFI) behält sich das Recht vor, vom Auftraggeber Auskunft über die beabsichtigte Verwendung der bestellten Adressen zu verlangen.
Die Veräußerung oder Überlassung an Dritte sowie die Nutzung für weitere Werbeaussendungen, sei es durch Vervielfältigung, Übertragung, Abschreiben ist ebenso wie eine Verbundwerbung unzulässig. Die Beachtung dieser Vereinbarung überprüfen wir dadurch, daß wir in jeder Adressenkollektion Kontroll-Adressen führen. Bei Verwendung der Adressen darf weder direkt noch indirekt mit den Namen des DFI oder deren Geschäftsführer und/oder Mitarbeiter bzw. deren Publikationen geworben werden.
5.2 Beabsichtigt der Kunde eine Mehrfachnutzung der Adressen, bedarf es hierzu einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, in der die Häufigkeit und der Zeitraum der Nutzung anzugeben sind. Beabsichtigt der Kunde eine dauernde Nutzung, ist ein gesonderter Dauermietvertrag abzuschließen. Im Rahmen des Dauermietverhältnisses ist es dem Kunden gestattet, die Adressen zeitlich unbeschränkt für eigene Werbezwecke beliebig oft zu nutzen. Die Verwendung der Adressen darf nur nach den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes erfolgen.5.2. Jede einzelne vertragswidrige Benutzung verpflichtet den Kunden zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Entgeltes, das für die Gesamtlieferung entrichtet wurde, in welcher auch die vertragswidrig verwandte Anschrift enthalten war. Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt unberührt, wobei in diesem Fall die zu zahlende Vertragsstrafe auf die Schadensersatzforderung angerechnet wird.

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