Geschlossene Fonds unterliegen – mit Ausnahme
einer rein formalen gesetzlichen Prospektpflicht – keinerlei
staatlicher Kontrolle. Praktische jedermann kann ohne spezielle
Zulassung oder Erlaubnis einen geschlossenen Fonds auflegen und
Anteile daran verkaufen.
Neben professionellen Anbietern tummeln sich auf diesem Markt deshalb
auch Abzocker und Dilettanten. Wer an den falschen Initiator gerät,
dem drohen nicht nur hohe Verluste, sondern oftmals auch Risiken,
die weit über die Einlage hinausgehen und existenzielle Höhe
erreichen können. |