Anlagen mit geringem Risiko suchte eine Kundin der DEUTSCHE VERMÖGENSBERATUNG AG/DVAG (Frankfurt), empfohlen wurden ihr von einer Vermögensberaterin der DVAG Anteile am Thornton-Lux Tiger Fonds der DEUTSCHE INVESTMENTTRUST GESELLSCHAFT FÜR WERTPAPIERANLAGEN MBH/DIT. Als sie erfuhr, dass es sich dabei um eine spekulative Anlage handelte, verkaufte sie die Fondsanteile und erlitt einen Schaden in Höhe von 21.844,86 DM, den sie von der DVAG ersetzt haben wollte. Die bestritt die Ansprüche und stellte sich auf den Standpunkt, dass sie eine rechtlich verselbständigte Vertriebsstruktur des AACHEN MÜNCHENER VERSICHERUNGSKONZERN und damit Handelsvertreterin gem. §§ 84, 92 HGB sei und ihrerseits selbstständige Versicherungsvertreter für ihre Vertriebstätigkeit einsetze. Das von der Anlegerin angerufene LG Frankfurt (Urteil v. 23.6.2000 - Az.: 2-21 0 319/99 - nicht rechtskräftig) gab dieser jedoch Recht und verurteilte die DVAG zu Schadensersatz wegen Fehlberatung. Nach Ansicht der Richter lässt schon die Firmierung als "Deutsche Vermögensberatungs AG" den Anschein entstehen, dass die Beratung durch die DVAG als eigenständige Dienstleistung erfolgt und nicht durch die DIT. Diese Beratung habe sowohl anleger- als auch objektgerecht zu sein, d.h. das Anlageziel sowie die Risikobereitschaft des Kunden müssten erforscht und eine vollständige, gedanklich geordnete, klare und verständliche Information über das Anlageobjekt erteilt werden. Da die Beratung der DVAG-Mitarbeiterin nach Meinung der Richter diesen Anforderungen nicht genügte, weil sie die Anlegerin nicht über die besonderen Risiken dieses Aktienfonds wie z.B. das Währungsrisiko und ein "dauerhaftes" Verlustrisiko aufgeklärt hätte, muss die DVAG für die fehlerhafte Beratung ihrer Mitarbeiterin einstehen und deren Schaden ersetzen. Nach Ansicht der DVAG-Anwälte ist das Urteil in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht unzutreffend. Es wurde daher bereits Berufung beim OLG FRANKFURT eingelegt.
Das Urteil wurde uns von dem engagierten Anlegeranwalt DR. JÜRGEN MACHUNSKY aus Göttingen zur Verfügung gestellt.
Urteilsdienst: Urteils-Texte sind unter Angabe der Aktenzeichen beim DFI zu bestellen. Dieser Service ist für Abonnenten kostenlos, Nicht-Abonnenten zahlen 30 Mark (vorab per Verrechnungsscheck).
|